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AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferant nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Preisangebot

Verbindliche Preisangebote werden nur bei Kenntnis der Originalvorlagen / Rechnerzeit in EUR abgegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten; sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsdatum. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erbitten wir innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung, Die Diskontspesen für die Laufzeit gehen zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort auszugleichen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz bzw. Zinsen in der von uns entrichteten Bankzinsen zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Versand

Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Lay - Outs usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen , vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages , welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzei entsprechend. Für Überschreitungen der Lieferzeit ist der Lieferant verantwortlich, falls diese durch Umstände, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird.

Lieferungsverzug

Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Die Lieferfirma Haftet jedoch in keinem Falle für entgangenen Gewinn, für Verlust von Aufträgen oder Kunden, sowie sonstige Schäden oder entstandene Preisnachlässe gegenüber Dritten.

Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks unser Eigentum.

Beanstandungen

sind bis zu 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich einzureichen. Der Lieferant übernimmt keine Haftung, wenn fehlerbehaftete Vorlagen, Satzfehler usw. oder andere Mängel für Inserate, Auflagendruck etc. weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Seite erhoben wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers die gelieferten Waren vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen zugesandt wurden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Satzfehler und Korrekturen

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden vom Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, berechnet. Für die Rechtschteibung ist der >Duden< letzte Ausgabe maßgebend.

Korrekturabzüge

sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten für druckfrei erklärt zurückzugeben.Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Für fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung überbernommen werden. Bei kleineren Aufträgen und gesetzten Manuskripten, sowie bei bei Verwendung größerer Schriftgrade ist der Lieferant nicht verpflichtet , dem Auftraggeber einen Korrekturabzug in Originalgröße zu übersenden. Wenn die Übersendung einer Korrektur nicht vertraglichen Abmachungen zugrunde liegen, gilt folgendes als gewerbeüblich; regelmäßig wiederkehrende Satz- und Reproarbeiten , für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurden, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Falls der monatliche Rechnungsbetrag im Monat über DM 500,- liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluß eines Kalendervierteljahres. Im Falle von Zahlungsverzug sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Entwurf und Gestaltung

Skizzen, Entwürfe und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

Verpackung

wird zu den Selbstkosten berechnet.

Rücktritt vom Vertrag

Bereits vergebene Aufträge an den Lieferanten werden nur unter Erhebung einer Abschlagszahlung in Höhe von 30% des Auftragsgesamtumfanges rückgängig gemacht. Bei Arbeiten, deren Stadium bereits als fortgeschritten gilt, werden die erbrachten Leistungen geltend gemacht.

Urheberrecht

Für die Prüfung des Vervielfältigungsrechts aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheber- und Vervielfältigungsrecht in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben , vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung dem Lieferanten.

Nutzunngsrechte für Entwürfe , Logos etc. , die vom Lieferer erstellt wurden, müssen extra erworben werden. Der Erwerb der Nutzungsrechte wird fällig, wenn der Auftraggeber die Herstellung seiner Werbemittel anderweitig vergibt, bzw. freie Verfügung über den Entwurf, Logo etc. es zu erreichen gilt.

Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig.

Für fremde Manuskripte , Filme und Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages binnen 1 Woche nicht abgefordert sind, übernimmt der Lieferant keine Haftung,

Versicherungen

Wenn die dem Lieferanten übergebenen Manuskripte, Originale, Filme oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

Firmentext und Betriebskennzeichen

Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des angegebenen Rechts auf Lieferungen aller Art anzubringen.

Mündliche Abmachungen

bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.

Erfüllungsort für beide Vertragspartner sowie Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist Nürnberg.

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Inh. Dimitrios Maratos
Maxfeldstr. 22
90409 Nürnberg


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