Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allen
Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten
zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferant
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich,
auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Preisangebot
Verbindliche
Preisangebote werden nur bei Kenntnis der Originalvorlagen / Rechnerzeit
in EUR abgegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die
keine Mehrwertsteuer enthalten; sie erlangen Verbindlichkeit erst mit
der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.
Zahlungsbedingungen
Die
Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsdatum. Die Zahlung des
Rechnungsbetrages erbitten wir innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto. Die Zahlung durch Wechsel
unterliegt vorheriger Vereinbarung, Die Diskontspesen für die Laufzeit
gehen zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort auszugleichen. Ein
Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen. Bei
größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit
entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind
Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
bzw. Zinsen in der von uns entrichteten Bankzinsen zu vergüten. Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
Versand
Lieferungen
gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Lieferzeit
Liefertermine
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung
der Korrekturabzüge, Lay - Outs usw. durch den Auftraggeber ist die
Lieferzeit jeweils unterbrochen , vom Tage der Absendung an den
Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Verlangt
der Auftraggeber nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages ,
welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die
Lieferzei entsprechend. Für Überschreitungen der Lieferzeit ist der
Lieferant verantwortlich, falls diese durch Umstände, die der Lieferant
nicht zu vertreten hat, verursacht wird.
Lieferungsverzug
Bei
Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung
einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich
zustehenden Rechte berechtigt. Die Lieferfirma Haftet jedoch in keinem
Falle für entgangenen Gewinn, für Verlust von Aufträgen oder Kunden,
sowie sonstige Schäden oder entstandene Preisnachlässe gegenüber
Dritten.
Eigentumsvorbehalte
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten
Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder
Schecks unser Eigentum.
Beanstandungen
sind bis
zu 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich einzureichen. Der Lieferant
übernimmt keine Haftung, wenn fehlerbehaftete Vorlagen, Satzfehler usw.
oder andere Mängel für Inserate, Auflagendruck etc. weiterverwendet
werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Seite
erhoben wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers die gelieferten
Waren vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher
Korrekturen zugesandt wurden. Der Lieferant hat das Recht der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Satzfehler
und Korrekturen
Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden vom Lieferanten infolge
Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung
von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller-
und Autorenkorrekturen, berechnet. Für die Rechtschteibung ist der
>Duden< letzte Ausgabe maßgebend.
Korrekturabzüge
sind vom
Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem
Lieferanten für druckfrei erklärt zurückzugeben.Der Lieferant haftet
nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Für fernmündlich
aufgegebene Änderungen kann keine Haftung überbernommen werden. Bei
kleineren Aufträgen und gesetzten Manuskripten, sowie bei bei
Verwendung größerer Schriftgrade ist der Lieferant nicht verpflichtet
, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug in Originalgröße zu
übersenden. Wenn die Übersendung einer Korrektur nicht vertraglichen
Abmachungen zugrunde liegen, gilt folgendes als gewerbeüblich;
regelmäßig wiederkehrende Satz- und Reproarbeiten , für die keine
Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurden,
können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende
gekündigt werden. Falls der monatliche Rechnungsbetrag im Monat über
DM 500,- liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum
Schluß eines Kalendervierteljahres. Im Falle von Zahlungsverzug sind
wir zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Entwurf
und Gestaltung
Skizzen,
Entwürfe und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht
erteilt wird.
Verpackung
wird zu
den Selbstkosten berechnet.
Rücktritt
vom Vertrag
Bereits
vergebene Aufträge an den Lieferanten werden nur unter Erhebung einer
Abschlagszahlung in Höhe von 30% des Auftragsgesamtumfanges
rückgängig gemacht. Bei Arbeiten, deren Stadium bereits als
fortgeschritten gilt, werden die erbrachten Leistungen geltend gemacht.
Urheberrecht
Für die
Prüfung des Vervielfältigungsrechts aller Druckvorlagen ist der
Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheber- und
Vervielfältigungsrecht in jeglichem Verfahren und zu jeglichem
Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und
dergleichen verbleiben , vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger
Regelung dem Lieferanten.
Nutzunngsrechte
für Entwürfe , Logos etc. , die vom Lieferer erstellt wurden, müssen
extra erworben werden. Der Erwerb der Nutzungsrechte wird fällig, wenn
der Auftraggeber die Herstellung seiner Werbemittel anderweitig vergibt,
bzw. freie Verfügung über den Entwurf, Logo etc. es zu erreichen gilt.
Nachdruck
oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren - auch
derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder
eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des
Lieferanten nicht zulässig.
Für
fremde Manuskripte , Filme und Gegenstände, die nach Erledigung des
Auftrages binnen 1 Woche nicht abgefordert sind, übernimmt der
Lieferant keine Haftung,
Versicherungen
Wenn die
dem Lieferanten übergebenen Manuskripte, Originale, Filme oder sonstige
eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere
Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung
selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt
werden.
Firmentext
und Betriebskennzeichen
Wir
behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext nach Maßgabe
entsprechender Übungen oder Vorschriften und des angegebenen Rechts auf
Lieferungen aller Art anzubringen.
Mündliche
Abmachungen
bedürfen
zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.
Erfüllungsort
für beide Vertragspartner sowie Gerichtsstand für das Mahnverfahren
ist Nürnberg.
Maratos
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Inh. Dimitrios Maratos
Maxfeldstr. 22
90409 Nürnberg
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